1.0 ALLGEMEINES
1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.2 Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

2.0 ANGEBOT
2.1 Angebote, die wir unseren Kunden unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor: sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3.0 PREISE
3.1 Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2 Die Preise beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
3.3 Sofern nicht vorher eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird die Anfertigung eines Freigabemusters mit Euro 30,-berechnet. Bei Kleinstaufträgen bis netto Warenwert Euro 85,-.
3.4 Tritt eine wesentliche Abänderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial, Energie oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepast werden.

4.0 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Zahlungen 30 Tage netto nach Rechnungsdatum.
4.2 Bei Zielüberschreitung ist der Lieferer berechtigt, nach Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie den Ersatz der Mahnkosten zu berechnen.
4.3 Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks oder Wechseln vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Scheck-, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4.4 Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für unsere Leistungen Vorauszahlung, Nachnahme oder Barzahlung zu verlangen. Kreditgewährung kann aus wichtige, Grund jederzeit aufgehoben werden, auch wenn sie nur in der Einräumung von Zahlungsfristen besteht.
4.5 Tritt nach Vertragsabschluß durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers eine Gefährdung des Anspruchs auf das dem Lieferer zustehende Entgelt ein, so kann er Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung seines Verlangens verweigern. Bei Weigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.6 Die Fa. Grüner ist außerdem berechtigt, Lieferungen – auch aus anderen Aufträgen – zurückzubehalten, ohne dass daraus dem Käufer Rechtsansprüche erwachsen.

5.0 LIEFERUNG UND ANNAHME
5.1 Die Fa. Grüner übernimmt keine Haftung für die Qualität der angelieferten Ware (da hier nur eine stichprobenartige Wareneingangskontrolle erfolgen kann) sowie für Minderlieferungen gegenüber der im Lieferschein des Bestellers angezeigten Stückzahl.
5.2 Für den Umfang der Lieferung ist unser schriftliches Angebot maßgebend. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit. Höhere Gewalt befreit uns für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Der Käufer ist in diesem Fall nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen uns geltend zu machen.

6.0 VERSAND UND VERPACKUNG
6.1 Wenn vom Käufer nicht ausdrücklich gefordert, bleibt die Wahl der Versandart uns überlassen.
6.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unseren Betrieb verlassen hat.
6.3 Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

7.0 EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
7.2 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware muß der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
7.3 Die von uns zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Aufnahmevorrichtungen und Laserprogramme bleiben, auch wenn sie berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

8.0 EIGENTUM AN LASERPROGRAMMEN UND BETRIEBSGEGENSTÄNDEN
Sämtliche von uns zur Herstellung im Kundenauftrag produzierter Waren eingesetzte oder sogar extra dafür von uns entwickelte bzw. angefertigte Betriebsgegenstände (z. B. Aufnahmevorrichtungen, usw.) bleiben unter allen Umständen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden, unser ausschließliches Eigentum, auch wenn der Kunde insoweit einen vertragsgemäßen Preis zu entrichten hat.
8.1 Vorstehende Regelung ergreift gleichermaßen für zur Warenproduktion benötigte Laserprogramme, die ebenfalls unter allen Umständen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden, unser ausschließliches Eigentum bleiben. Das gilt selbst dann, wenn z.B. ein gesondert für die Erledigung eines Kundenauftrags von uns bzw. in unserem Auftrag entwickeltes Laserprogramm dem Kunden vertragsgemäß in Rechnung gestellt wird. Mit Bezahlung des korrespondierenden Preises, erwirbt der Kunde mithin nicht das Eigentum an einem solchen Laserprogramm. Die Bezahlung stellt vielmehr die Abgeltung der Nutzungskosten des Laserprogramms für den konkret vertragsgegenständlichen Auftrag dar.

9.0 MÄNGELGEWÄHR, ZURÜCKBEHALTUNGS- UND AUFRECHNUNGSRECHT
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, Mängel der gelieferten Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Entgegennahme der Ware.
9.2 Ein Ausschuß von bis zu 2% der Stückzahl der von uns zur Beschriftung übergebenen Teile ist als normale industrielle Ausschußrate anzusehen und berechtigt den Kunden nicht zur Forderung von Schadensersatz gegenüber der Fa. Grüner.
9.3 Ebenso gilt als normal, dass die Fa. Grüner mindestens ein Stück einer Lieferung als Einstellmuster zur Ermittlung der geeigneten Laserparameter verwendet.
9.4 Haftung zur Lasergravur übernimmt die Fa. Grüner nur in Höhe der anzusetzenden Dienstleistung.
9.5 Keine Haftung für die Gravurqualität und für das Material wird übernommen:
– bei Material- bzw. Oberflächenschwankungen von Teil zu Teil
– für versteckt auftretende Schäden
– bei Toleranzen der Teileabmessungen (schwankender Gravurstand)
– für später auftretende Materialveränderungen (z.B. Oxidation)
9.6 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung des von uns anerkannten Mangels. Nach unserer Wahl sind wir auch zur Minderung oder Ersatzlie-ferung berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
9.7 Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Die Aufrechnung ist ihm nur mit solchen Gegenforderungen gestattet, die von uns zuvor schriftlich anerkannt worden sind.

10.0 FREIGABEMUSTER UND KORREKTURABZÜGE
10.1 Die Genehmigung eines Freigabemusters entbindet die Fa. Grüner von den jeweiligen Zeichnungs- bzw. Standvorgaben.
10.2 Mit der Freigabeerklärung vorgelegte Korrekturabzüge oder Ausfallmuster, bzw. mit dem Verzicht des Bestellers auf deren Vorlage, geht die Gefahr für etwaige Fehler auf ihn über, es sei denn, es handelt sich um Fehler, die erst bei der anschließenden Fertigung der Ware entstanden sind oder vom Lieferer erkannt werden konnten.

11.0 SCHUTZRECHTE DRITTER
11.1 Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnung, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt dieser den Lieferer von sämtlichen Ansprüchen frei.

12.0 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.0 SALVATORISCHE KLAUSEL
13.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirks same zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

Stand: Dezember 2019